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Treuhandanstalt
(recht.staat.oeffentlich)
    

Mit Treuhandanstalt wurde eine voll rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts bezeichnet (§ 2 Abs. 1 TreuhG), auf die das "volkseigene" Vermögen der Demokratischen Republik Deutschlands zum Zwecke der Privatisierung, d.h. Weiterveräußerung an Private, übertragen wurde.

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