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28.06.07&Tomek&Unechte unterlassungsdelikte sind im stgb von §1 - §79 Echte unterlassungsdelikte sind ab §80 - §358 28.06.07&info&Kann man so nicht sagen. §§ 1 bis 79 stehen im AT des StGB, die anderen im BT. Die unechten Unterlassungsdelikte stehen auch im BT.