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Verkaufsklausel/Teilchflächenverkaufsklausel
(recht.notar.grundstuecksrecht)
    

Inhalt
          1. Teilflächenverkauf

Die Verkäufer veräußern den unter § 1 beschriebene Vertragsgegenstand einschließlich Zubehör gemäß § 97 BGB an die Käufer.

1. Teilflächenverkauf

Die Verkäufer veräußeren an die Käufer eine noch zu vermessenden Teilfläche aus dem unter § 1 beschriebenen Grundstücks.

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