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Verkehrswert
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung.versteigerung und recht.oeffentlich.verwaltung.bau)
    

Mit Verkehrswert wird der für eine Immobilie am freien Markt durchschnittlich zu erzielende Preis bezeichnet (§ 194 BauGB). Der Verkehrswert berücksichtigt Lage, Zustand und Verwendbarkeit des Grundstücks.

Der Verkehrswert wird bei Einfamilienhäusern in der Regel nach der Sachwertmethode und bei Mietobjekten nach der Ertragswertmethode berechnet.

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