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Verleumdung
(recht.straf.bt.187)
(engl. defamation )
    

Verleumdung ist die Verbreitung von unwahren Tatsachen über einen anderen Menschen, die wider besseres Wissen geschieht. Die Verleumdung ist gemäß § 187 StGB strafbar.

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Auf diesen Artikel verweisen: defamation * slander * Leumund * Fear, Uncertainty and Doubt (FUD) Werbung: