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Verwaltungskompetenz
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Andere Bezeichnung für die Zuständigkeit zur von Ausführung von Gesetzen.

Grundsätzlich liegt die Verwaltungskompetenz bei den Ländern (Art. 83 GG), das Grundgesetz kann aber Abweichungen bestimmen oder zulassen.

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