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Verweisungsbeschluss an die Kammer für Handelssachen
(recht.allgemein.prozess.muster und recht.zivil.formell.prozess.muster)
    

Inhalt
             1. Beschluss

Landgericht Neustadt, den 5.7.2004
2. Zivilkammer

1. Beschluss

In dem Rechtsstreit

Singer GmbH vertreten durch den Geschäftsführer (...)

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wand & Partner (...)

gegen

Krug GmbH & Co. vertreten durch den Geschäftsführer (...)

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Trennmüller und Kollegen, (...)

Alltrans AG vertreten durch (...)

Streitverkündete,

Das Gericht erklärt sich für funktionell unzuständig und verweist das Verfahren auf Antrag der Beklagten nach Anhörung der Klägerin an die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Neustadt, §§ 94, 95 Abs. 1 Nr. 1, § 98 Abs. 1, § 101 GVG.

Unterschriften der Richter

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