Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Voreintragung Erben
(recht.notar.grundstuecksrecht)
    

§ 40 GBO macht von dem Grundsatz der Voreintragung für Erben eine Ausnahme, die aber aufgrund des Wortlautes auf die Überatung und Löschung von Rechten beschränkt ist. Will der Verkäufer vor Umschreibung aber z.B. einer Finanzierungsgrundschuld zugunsten der Bank des Käufers zustimmen, muss doch eine Voreintragung erfolgen.

Weitergehend ist die Regelung für Testamentsvollstrecker.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Skript Grundstücksrecht, notarielle Fachprüfung * Skript Grundstücksrecht Werbung: