slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Waffenbesitz, Waffenerwerb, Waffenführen
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt und recht.straf.bt)
    

In Deutschland ist das Besitzen, Erwerben und Führen von Waffen grundsätzlich verboten und strafbar. Ausnahmen sind Erlaubnispflichtig. Die Details regelt das Waffengesetz.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Waffengesetz (WaffG) Werbung: