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Waffenstillstand/Waffenruhe
(recht.voelker.krieg)
    

Mit Waffenstillstand wird die vorrübergehende oder endgültige Einstellung der Kampfhandlungen zwischen zwei kriegführenden Parteien bezeichnet. Der Waffenstillstand dient meist der Aufnahme von Verhandlungen oder der Vorbereitung eines Friedensvertrages. Ein Waffenstillstand kann im Gegensatz zum Friedensvertrag mit allen kriegsführenden Parteien geschlossen werden.

Davon wird die Waffenruhe als kurzfristige Unterbrechung der Kampfhandlungen aufgrund eines Abkommens zwischen den zuständigen Befehlshabern unterschieden.

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