slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (4)

Name*:
Kommentar:
AntiSpamFeld Text bitte löschen!
11.02.08 info: Ad hoc: Es ist nicht das Gleiche wie die Verhältnismäßigkeitslehre, da es bei der Wechselwirkungslehre um die Auslegung des Gesetzesvorbehalts, d.h. eigentlich noch um die Ermittlung des Inhalts der Beschränkung geht. Ich werde das aber - ggf. korrigiert - nachreichen.
09.02.08 Anonym: Wann bunutzt man die Wechselwirkungslehre? Ist das nicht das Gleiche wie die Verhältnissmäßigkeit? Und wenn es nicht das Gleiche ist, wann benutze ich dann die verhältnissmäßigkeit und wann die Wechselwirkungslehre?
21.06.06 A. De Montblanc: Diese Theorie heißt auch *Schaukeltheorie* . Danach ist das Gesetz ganz im Lichte des betroffenen Grundrechtes auszulegen und in dem Rahmen widerum selbst einzuschränken wie es auch das Grundrecht einschränkt.
21.06.06 (A. De Montblanc): da hadd er recht: zusatz das gesetz darf nur in dem maße in das grundrecht eingreifen, wie widerum dieses in das gesetz einwirkung finden kann.