slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Werbebanner
(it.recht)
    

Inhalt
             1. Erkennbarkeit
             2. Folgen

1. Erkennbarkeit

Werbung muss in OnlineMedien klar vom redaktionellen Inhalt getrennt werden. D.h. auch, dass ein Teaser (Anrisstext) der auf Werbung verweist entsprechend gekennzeichnet sein muss. Das hat das LG Berlin mit Urteil vom 26.07.2005 entschieden (Az. 16 O 132/05).

2. Folgen

Werbebanner können dazu führen, dass eine Website als geschäftsmäßiger Teledienst eingestuft wird, mit der Folge, dass eine Pflicht zur Anbieterkennezeichnung iSd TDG entsteht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Werbung Werbung: