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Wohnung iSd Strafrechts
(recht.straf.bt.123)
    

Mit Wohnung iSd Strafrechts wird die Gesamtheit aller einer Person oder mehreren Personen (Familie, Wohngemeinschaft) zur Unterkunft zustehenden Räume bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 123 StGB Hausfriedensbruch * Hausfriedensbruch Werbung: