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Zivilehe/kirchliche Trauung
(recht.zivil.materiell.familien)
    

Mit Zivilehe wird der für die staatliche Anerkennung der Ehe notwendige Eheschluss vor einem staatlichen Beamten bezeichnet. Demgegenüber steht die kirchliche Trauung, d.h. der Eheschluss vor Gott, durch einen Pfarrer.

Bis Anfang 2009 war die Zivilehe zwingende Voraussetzung für die Durchführung einer kirchlichen Trauung. Diese Voraussetzung hat der Gesetzgeber dann abgeschafft. D.h. den staatlichen anerkannten Kirchen ist es nun gestattet, Ehepaare kirchlich zu trauen, die zivilrechtlich nicht miteinander verheiratet sind. Die EKD lehnt diese Trauung allerdings ab (Pressemitteilung der EKD v. 15.9.2009).

Eine rein kirchliche Trauung hat keine gesetzlichen Folgen. D.h. rechtlich handelt es sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Die Zivilehe wurde im Rahmen des Kulturkampfes von Bismarck eingeführt.

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