Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.
Auf diesen Artikel verweisen: Auflassungsvormerkung, Löschung, Streitwert * Zuständigkeitsstreitwert