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zurückweisen/abweisen/verwerfen
(recht.allgemein.prozess)
    

Der Begriff "zurückweisen" oder "zurückgewiesen" wird gebraucht, wenn einem Antrag aus materiellen Gründen nicht stattgegeben werden soll. Der Begriff "abweisen" oder "abgewiesen" wird gebraucht wenn einer Klage von einem Gericht nicht stattgegeben werden soll.

Der Begriff "verwerfen" wird benutzt, wenn einem Antrag aus formellen Gründen, d.h. wegen Unzulässigkeit, nicht stattgegeben werden soll.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

Die Klage wird abgewiesen.

Beispiel: Die

"Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Bamberg vom 18.Februar.2016 wird verworfen, soweit sie sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich richtet.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde gegen den vorgenannten Beschluss wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens wrdem Antragsteller auferlegt.

Damit war die Rechtsbeschwerde bezüglich des Versorgungsausgleichs unzulässig (hier wegen fehlender Zulassung durch das OLG) und die Rechtsbeschwerde bezüglich des Unterhalts zulässig aber materiell unbegründet.

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