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Zweitstimme
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit der Zweitstimme wird bei der Wahl zum Bundestag die Stimme bezeichnet, die über die prozentuale Vergabe der Mandate an die verschiedenen Parteien entscheidet. Die Verteilung der Mandate erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl.

Entgegen der unterschwelligen Botschaften in manchen Wahlkampagnen ist die Zweitstimme die entscheidende Stimme.

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Auf diesen Artikel verweisen: Überhangmandat * Wahlsysteme * Wahlsystem der Bundestagswahl Werbung: