lex!exakt
Neue Artikel
eLearning
Kommentare
Gesetze
Prozesskosten
PKhilfe
Gebühren
Datenschutz
Impressum
änd
neu
adm
Hinweis nach
DSGVO
: Diese Website verwendet
nicht personalisierte
Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung
.
Werbung
Vierter Abschnitt - Behandlung der Urkunden
§ 44 BeurkG Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
§ 44a BeurkG Änderungen in den Urkunden
§ 45 BeurkG Urschrift
§ 45a BeurkG Aushändigung der Urschrift
§ 46 BeurkG Ersetzung der Urschrift
§ 47 BeurkG Ausfertigung
§ 48 BeurkG Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
§ 49 BeurkG Form der Ausfertigung
§ 50 BeurkG Übersetzungen
§ 51 BeurkG Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
§ 54 BeurkG Rechtsmittel