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Abschnitt 2 - Sachen und Tiere


 § 90 BGB Begriff der Sache
 § 90a BGB Tiere
 § 91 BGB Vertretbare Sachen
 § 92 BGB Verbrauchbare Sachen
 § 93 BGB Wesentliche Bestandteile einer Sache
 § 94 BGB Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
 § 95 BGB Nur vorübergehender Zweck
 § 96 BGB Rechte als Bestandteile eines Grundstücks
 § 97 BGB Zubehör
 § 98 BGB Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar
 § 99 BGB Früchte
 § 100 BGB Nutzungen
 § 101 BGB Verteilung der Früchte
 § 102 BGB Ersatz der Gewinnungskosten
 § 103 BGB Verteilung der Lasten