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Untertitel 4 - Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
§ 1993 BGB Inventarerrichtung
§ 1994 BGB Inventarfrist
§ 1995 BGB Dauer der Frist
§ 1996 BGB Bestimmung einer neuen Frist
§ 1997 BGB Hemmung des Fristablaufs
§ 1998 BGB Tod des Erben vor Fristablauf
§ 1999 BGB Mitteilung an das Gericht
§ 2000 BGB Unwirksamkeit der Fristbestimmung
§ 2001 BGB Inhalt des Inventars
§ 2002 BGB Aufnahme des Inventars durch den Erben
§ 2003 BGB Amtliche Aufnahme des Inventars
§ 2004 BGB Bezugnahme auf ein vorhandenes Inventar
§ 2005 BGB Unbeschränkte Haftung des Erben bei Unrichtigkeit des Inventars
§ 2006 BGB Eidesstattliche Versicherung
§ 2007 BGB Haftung bei mehreren Erbteilen
§ 2008 BGB Inventar für eine zum Gesamtgut gehörende Erbschaft
§ 2009 BGB Wirkung der Inventarerrichtung
§ 2010 BGB Einsicht des Inventars
§ 2011 BGB Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
§ 2012 BGB Keine Inventarfrist für den Nachlasspfleger und Nachlassverwalter
§ 2013 BGB Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben