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Titel 6 - Testamentsvollstrecker
§ 2197 BGB Ernennung des Testamentsvollstreckers
§ 2198 BGB Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten
§ 2199 BGB Ernennung eines Mitvollstreckers oder Nachfolgers
§ 2200 BGB Ernennung durch das Nachlassgericht
§ 2201 BGB Unwirksamkeit der Ernennung
§ 2202 BGB Annahme und Ablehnung des Amts
§ 2203 BGB Aufgabe des Testamentsvollstreckers
§ 2204 BGB Auseinandersetzung unter Miterben
§ 2205 BGB Verwaltung des Nachlasses, Verfügungsbefugnis
§ 2206 BGB Eingehung von Verbindlichkeiten
§ 2207 BGB Erweiterte Verpflichtungsbefugnis
§ 2208 BGB Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben
§ 2209 BGB Dauervollstreckung
§ 2210 BGB Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung
§ 2211 BGB Verfügungsbeschränkung des Erben
§ 2212 BGB Gerichtliche Geltendmachung von der Testamentsvollstreckung unterliegenden Rechten
§ 2214 BGB Gläubiger des Erben
§ 2216 BGB Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses, Befolgung von Anordnungen
§ 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers
§ 2222 BGB Nacherbenvollstrecker