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Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglgG)
§ 1 VerAusgslG Halbteilung der Anrechte
§ 2 VersAusglgG Auszugleichende Anrechte
§ 3 VersAusglG Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
§ 4 VersAusglG Auskunftsansprüche
§ 5 VersAusglG Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
§ 6 VersAusglG Regelungsbefugnisse der Ehegatten
§ 7 VersAusglG Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
§ 9 VersAusglG Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
§ 10 VersAusglG Interne Teilung
§ 14 VersAusglG Externe Teilung
§ 15 VersAusglG Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung
§ 17 VersAusglG Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
§ 18 VersAusglG Geringfügigkeit
§ 19 VersAusglG Fehlende Ausgleichsreife
§ 20 VersAusglG Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
§ 23 VersAusglG Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit
§ 25 VersAusglG Anspruch gegen den Versorgungsträger
§ 26 Versausglg Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer
§ 27 VersAusglG Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
§ 28 VersAusGlG Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität
§ 29 VersAudglG Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens
§ 30 VersAusglG Schutz des Versorgungsträgers
§ 31 VersAusglgG Tod eines Ehegatten
§ 32 VersAusglG Anpassungsfähige Anrechte [Regelsicherungssysteme]
§ 33 VersAusglG Anpassung wegen Unterhalt
§ 34 VersAusglG Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
§ 35 VersAusglG Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 36 VersAusglG Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
§ 44 VersAusglG Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 45 VersAusglG Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz
§ 50 VersAusglG Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
§ 51 VersAusglG Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 52 VersAusglgG Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs