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Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglgG)


 § 1 VerAusgslG Halbteilung der Anrechte
 § 2 VersAusglgG Auszugleichende Anrechte
 § 3 VersAusglG Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
 § 4 VersAusglG Auskunftsansprüche
 § 5 VersAusglG Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
 § 7 VersAusglG Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
 § 9 VersAusglG Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
 § 10 VersAusglG Interne Teilung
 § 14 VersAusglG Externe Teilung
 § 15 VersAusglG Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung
 § 17 VersAusglG Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
 § 18 VersAusglG Geringfügigkeit
 § 19 VersAusglG Fehlende Ausgleichsreife
 § 20 VersAusglG Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
 § 23 VersAusglG Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit
 § 25 VersAusglG Anspruch gegen den Versorgungsträger
 § 26 Versausglg Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer
 § 27 VersAusglG Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
 § 28 VersAusGlG Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität
 § 29 VersAudglG Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens
 § 30 VersAusglG Schutz des Versorgungsträgers
 § 31 VersAusglgG Tod eines Ehegatten
 § 32 VersAusglG Anpassungsfähige Anrechte [Regelsicherungssysteme]
 § 33 VersAusglG Anpassung wegen Unterhalt
 § 34 VersAusglG Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
 § 35 VersAusglG Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
 § 36 VersAusglG Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
 § 44 VersAusglG Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
 § 45 VersAusglG Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz
 § 50 VersAusglG Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
 § 51 VersAusglG Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
 § 52 VersAusglgG Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs