Datei: ewigkeitsklauselgesellschaftsrecht wird geändert
Mit Ewigkeitsklausel wird im Gesellschaftsrechts eine Regelung bezeichnet, die bestimmte Saztungselemente von der Änderbarkeit ausnimmt.
Im Recht der Aktiengesellschaft geht man davon aus, das eine solche Regelung gegen § 179 AktG verstößt.