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Allgemeine Deutsche Spediteur Bedingungen (ADSp)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.transport)
    

Die ADSp sind die Standardvertragsbedingungen im Speditionsgeschäft.

Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass "die ADSp auch ohne Kenntnis ihres Inhalts und ohne besonderen Hinweis auf ihre Einbeziehung in den zu schließenden Vertrag kraft stillschweigender Unterwerfung Vertragsinhalt werden, wenn der Vertragspartner des Spediteurs weiß oder wissen muss, dass dieser ausschließlich nach den ADSp arbeitet, und dass diese Voraussetzungen regelmäßig als gegeben anzunehmen sind, wenn (...) ein Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik einen inländischen Spediteur beauftragt; denn ein im Inland ansässiger Kaufmann muss wissen, dass die deutschen Spediteure ausschließlich nach den ADSp arbeiten (NJW 1985, 2411).

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