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Ankaufsrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Ankaufsrecht wird das Recht bezeichnet, eine bestimmte Sache bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kaufen zu können. Von der Konstruktion her, ist das Ankaufsrecht entweder ein bindendes Angebot des Verkäufers, dass der Ankaufsberechtigte bis zu einem bestimmten Datum annehmen kann, ein Vorvertrag oder ein unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossener Kaufvertrag. Bei Grundstücken kann das Ankaufsrecht durch eine Vormerkung gesichert werden.

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