logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Anwachsung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Von Anwachsung spricht man im Zivilrecht bei Gesamthandsgemeinschaften wenn nach Wegfall eines Gesamthänders dessen Teil auf die anderen Gesamthänder verteilt wird.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung