logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Asylrecht
(recht.geschichte und recht.oeffentlich.staat)
    

Rechtsgeschichte

Mit Asylrecht wurde ursprünglich, das Recht auf Freiheit von Verfolgung bei Aufenthalt an einem bestimmten Zufluchtsort bezeichnet.

Staatsrecht

Staatsrechtlich ist das Asylrecht die Gesamtheit der Regelungen, die die Aufnahme und Nichtauslieferung von in ihrer Heimat politisch oder anders verfolgten Menschen in den Aufnahmestaat regelt. Das deutsche Asylrecht sieht in Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich einen Anspruch auf Asylrecht vor, der aber durch zahlreiche Voraussetzungen eingeschränkt wird. So hat z.B. keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland, wer über einen sicheren Drittstatt einreist (Art 16a Abs. 2 GG).

Auf diesen Artikel verweisen: Ausländerrecht

Hinweis auf Werbung