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Auflösungsvertrag/Aufhebungsvertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Auflösungsvertrag (= Aufhebungsvertrag) wird ein Vertrag bezeichnet mit dem ein Dauerschuldverhältnis im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst wird.

Für die Besonderheiten des Auflösungsvertrags im Arbeitsrecht siehe unter Auflösungsvertrag, Arbeitsrecht.

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