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Bergelohn
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Bergelohn wird das Entgelt bezeichnet, das für die Bergung von Sachen entrichtet wird.

Beispiel: Bergelohn wird fällig, wenn das auf ein Riff aufgelaufene und dann gesunkene Schiff der Reederei A von einem darauf spezialisierten Unternehmer gehoben und in den Hafen gebracht wird.

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