logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Betriebsrat
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.betrvg)
    

Eine gemäß den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetz von den Arbeitnehmern aus ihrem Kreis gewählte innerbetriebliche Interessenvertretung. Der Betriebsrat ist nicht rechtsfähig.

Aufgabe des Betriebsrates ist es,

Rechte des Betriebsrats

Die Rechte des Betriebsrats sind abgestuft gestaltet. In sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) muss er zustimmen (echte Mitwirkung), bei Kündigungen muss er zwingend angehört werden (§ 102 BetrVG) und in anderen Bereichen, z.B. wirtschaftlichen Belangen, muss er nur unterrichtet werden (§§ 106ff).

Zum Anspruch auf Intranet/Internetzugang siehe unter Internetzugang für Betriebsrat.

Auf diesen Artikel verweisen: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) * Einigungsstelle * Betriebsverfassungsrecht * Informationsrecht * Überarbeit/Mehrarbeit * Nutzung von Internet und Intranet durch Betriebsrat * Videoüberwachung * Organbesitz * Vertrauensarbeitszeit * Außerordentliche Kündigung, Arbeitsverhältnis * Kontrolle Verhaltens durch den Arbeitgeber * Betriebsratsanhörung * Mitbestimmungsrecht/Initiativrecht * freikündigen/Freikündigung * Räterepublik/Räteregierung/Rätesystem/Sowjet * Betriebsvereinbarung

Hinweis auf Werbung