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1. Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
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Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen
§ 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
§ 1205 Bestellung
§ 1225 Forderungsübergang auf den Verpfänder
§ 1228 BGB Befriedigung durch Pfandverkauf
§ 1234 BGB Verkaufsandrohung; Wartefrist
§ 1280 BGB Anzeige an den Schuldner
§ 1281 BGB Leistung vor Fälligkeit
§ 1282 BGB Leistung nach Fälligkeit
§ 1291 BGB Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld
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