slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Blankoadoption/Ikognitoadoption
(recht.)
    

Von einer "Blankoadoption" spricht, man die leiblichen Eltern ohne dassd die Adoptierenden festehen in eine Adoption einwilligen.

Davon zu unterscheiden ist "Inkognitoadoption" hier stehen die Adoptierenden fest und sind einer dritten Stellte aber nicht den leiblichen Eltern bekannt. Zur Individualisierung der Annehmenden muss die dritte Stelle und ein entsprechendes Aktenzeichen angegeben werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: