logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Bundesnachrichtendienst (BND)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Der BND ist eine deutsche Bundesbehörde, die Informationen zu außen- und sicherheitspolitischen Themen sammelt, auswertet und der Bundesregierung als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt. Die Aufgaben des BND sind im BND-Gesetz (BNDG) geregelt.

Für die Erfüllung dieser Aufgaben hat der BND im G 10 Befugnisse für den Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bekommen. Diese Eingriffsbefugnisse, insbesondere das automatisierte Filtern des grenzüberschreitenden Datenverkehrs (seit der Novellierung des G 10 vom Frühjahr 2001) sind stark umstritten.

Auf diesen Artikel verweisen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) * BND * Abhörgesetz

Hinweis auf Werbung