logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Deutscher Bund
(recht.geschichte.19)
    

Mit deutschem Bund wird der 1815 mit der sog. Deutschen Bundesakte auf dem Wiener Kongress durch 35 deutsche Fürsten und 4 Reichsstädte gegründete Staatenbund bezeichnet. Wichtiges Vertragswerk des Deutschen Bundes war die Deutsche Bundesakte.

Während seines Bestehens versuchte eine Nationalversammlung 1848 in der Frankfurter Paulskirche mittels Reichsreform einen Bundesstaat zu schaffen. Das Unternehmen scheiterte aber, da Wilhelm IV, der König von Preußen, dem man die Kaiserkrone angeboten hatte, eine vom Volk verliehene Kaiserwürde ablehnte.

Der Deutsche Bund wurde 1866 nach dem Austritt Sieg Preußens im Deutschen Krieg über den Bund und dem Austritt Österreichs aufgelöst und durch den norddeutschen Bund ersetzt.

Auf diesen Artikel verweisen: Karlsbader Beschlüsse * Karlsbader Beschlüsse * Wiener Kongress * Norddeutscher Bund * Krieg * Deutsche Bundesakte * Deutscher Krieg

Hinweis auf Werbung