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Diebstahl
(recht.straf.bt)
(engl. larceny )
    

Diebstahl ist liegt vor wenn jemand eine für ihn fremde Sache mit Zueignungsabsicht weg nimmt. Es handelt sich dabei um eine Straftat gegen das Eigentum. Im deutschen Strafrecht gemäß § 242 StGB strafbar.

Vollendung/Beendung

Vollendet ist der Diebstahl mit der Wegnahme. Beendet ist der Diebstahl, wenn die Beute gesichert ist.

Prüfungsaufbau

  1. Tatbestandsmäßigkeit
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

Auf diesen Artikel verweisen: Einbruch * Hehlerei * auf frischer Tat betroffen i.S.d. § 252 StGB * auf frischer Tat betroffen i.S.d. § 252 StGB * Vollendigung/Beendigung eines Delikts * larceny * Zueignung * Unterschlagung/veruntreuende Unterschlagung * § 242 StGB Diebstahl * geringwertige Sache * Ladendiebstahl

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