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Dominotheorie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Dominotheorie wird eine vom BAG entwickelte Rechtsprechung bezeichnet, dergemäß eine fehlerhafte Nichtkündigung eines Arbeitnehmers (wegen falsch eingeschätzter Sozialstärke) zur Unwirksamkeit der Kündigung aller im Vergleich sozialschwächerer führte. Mit Urteil vom 9. 11. 2006 (Az. 2 AZR 812/05) hat das BAG diese Rechtsprechung aufgegeben.

Beispiel:: Nicht gekündigt wurden die vier sozial-schwächsten (Punktzahl 7-5).:
  1. Schinkel (7)
  2. Meier (6)
  3. Schnössel (6)
  4. Müller (5)

  5. Schmidt (4)
  6. Schmitt (3)
  7. Schulze (3)
  8. Fehlinger(2)
Stellt sich heraus, dass Schnössel versehentlich mit 6 bewertet wurde und korrekterweise mit 1 hätte bewertet werden müssen, waren nach der Dominotheorie die Kündigungen von allen sozialschwächeren (Schmidt, Schmitt Schulze und Fehlinger) unwirksam, obwohl bei korrekter Einordnung von Schnössel die Tabelle so aussähe:
  1. Schinkel (7)
  2. Meier (6)
  3. Müller (5)
  4. Schmidt (4)

  5. Schmitt (3)
  6. Schulze (3)
  7. Fehlinger(2)
  8. Schnössel (1)
und offensichtlich nur Schmidt zu Unrecht gekündigt wurde.

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