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Ehelichkeitserklärung/Ehelichkerklärung
(recht.zivil.materiell.familien)
    

Mit Ehelichkeitserklärung wird die Legitimation nichtehelicher Kinder bezeichnet. Im deutschen Recht (hier BGB) ist die Ehelichkeitserklärung durch die Anerkennung der Vaterschaft ersetzt worden.

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