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Einkeilung, Verkehrsunfall
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.verkehrsunfall)
    

Von einer Einkeilung spricht man, wenn durch einen Unfall ein unbeschädigtes Fahrzeug nicht unerheblich in seiner bestimmungsgemäßen Funktion beeinträchtigt wird. Fraglich ist, ob dies eine Haftung nach § 823 BGB auslöst. Auf Grundlage des vom BGH entschiedenen Fleet-Falles wird dies von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur bejaht (AG Bonn NJW-RR 1992, 1439; aA BGH NjW 1977, 2265)

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