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Einwilligung/Genehmigung
(recht.zivil.materiell.at)
    

Zivilrecht

Gemäß der Legaldefinition in § 183 Abs. 1 BGB ist die Einwilligung die vorherige Zustimmung.

Und gemäß § 184 Abs. 1 BGB ist die Genehmigung die nachträgliche Zustimmung.

Auf diesen Artikel verweisen: Zitierverbot * Erfüllung durch Leistung an Dritte * Einwilligung in der ZPO * beschränkte Geschäftsfähigkeit * beschränkte Geschäftsfähigkeit * Rechtfertigungsgründe/Unrechtausschliessungsgründe * Einwilligung, mutmaßliche * Spam, Rechtsfragen/Rechtsfolgen * Kaltaquise/Cold-call

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