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Enteignung/enteignen
(recht.oeffentlich.staatshaftung und recht.oeffentlich.grundrechte und recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Im Staatsrecht spricht man von Enteignung bei einem unmittelbar belastenden Eingriff in geschützte Vermögenspositionen zur Verfolgung öffentlicher Zwecke aus Gründen des Gemeinwohls, der den Betroffenen im Vergleich zu anderen ungleich belastet.

Beispiel: Enteignung eines Grundstücks um eine Autobahntrasse darüber zu bauen.

Auf diesen Artikel verweisen: Primärrechtsschutz/Sekundärrechtsschutz * Eigentumsfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG * Eigentum, Institution und Individualgarantie * Administrativenteignung * enteignungsgleicher Eingriff * Junktim/Junktimklausel * Staatshaftungsrecht * Entschädigung * condemn * Zueignungsabsicht, rechtswidrige * Konfiskation/konfiszieren

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