logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird die vom Gesetz angeordnete Pflicht des Arbeitgebers bezeichnet, einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen den vollen Lohn zu zahlen ohne dass dieser dafür eine Gegenleistung erbringen muss (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Die Entgeltfortzahlungspflicht tritt aber erst ein, wenn ein Arbeitnehmer mindestens vier Wochen ununterbrochen bei dem Arbeitgeber tätig war (§ 3 Abs. 3 EntgFG).

Besteht trotz fortdauerender Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, wegen Ablauf der sechs Wochen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld.

Auf diesen Artikel verweisen: Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltfortzahlungsG) * Krankengeld

Hinweis auf Werbung