| |
Ein Entgeltpunkt entspricht der Einzahlung von Beiträgen für die Rentensversicherung für ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommens. Dabei wird das durchschnittliche Jahreseinkommen aufgrund der vom statistischen Bundesamt erhobenen Daten ermittelt.
| Jahr | Durchschnitt |
| 2007 | 29.951,- |
| 2008 | 30.084,-* |
| 2009 | 30.879,-* |
* = vorläufig.
Beispiel: Im Jahr 2007 erhielt Arbeitnehmer B ein Jahresbruttoeinkommen von 36.000,-. Das entspricht gerundet dem 1,202 fachen Bruttodurchschnittsentgelt (29.951 * 1,202 = 36.000,-). D.h. B erhält für das Jahr 2007 1,202 Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Hätte B für das Jahr 2007 diese Summe durch eine freiwillige Einmalzahlung erbringen wollen, hätte er 6840,- &eur; einzahlen müssen.
Ein Entgeltpunkt entspricht ungefähr der Einzahlung von 5.500,- Euro in die Rentenversicherung. Bei einem Beitragssatz von 19,9 % entspricht dies der Einzahlung bei einem Jahresbruttoeinkommen von 28.947,- Euro.
Pro Jahr kann ein Arbeitnehmer maximal 2 Entgeltpunkte erwerben. Entsprechend liegt die Beiragsbemessungsgrenze bei dem doppelten Durchschnittslohn.
Für Kindererziehungszeiten vor dem 1.1.1992 wird ein Entgeltpunkt pro Kind, für Kindererziehungszeiten ab dem 1.1.1992 wird je 1 Entgeltpunkt für die ersten drei Jahre gutgeschrieben.
| |