logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Entgeltpunkt
(recht.oeffentlich.verwaltuntg.bt.sozial)
    

Ein Entgeltpunkt entspricht der Einzahlung von Beiträgen für die Rentensversicherung für ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommens. Dabei wird das durchschnittliche Jahreseinkommen aufgrund der vom statistischen Bundesamt erhobenen Daten ermittelt.

JahrDurchschnitt
200729.951,-
200830.084,-*
200930.879,-*
* = vorläufig.

Beispiel: Im Jahr 2007 erhielt Arbeitnehmer B ein Jahresbruttoeinkommen von 36.000,-. Das entspricht gerundet dem 1,202 fachen Bruttodurchschnittsentgelt (29.951 * 1,202 = 36.000,-). D.h. B erhält für das Jahr 2007 1,202 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Hätte B für das Jahr 2007 diese Summe durch eine freiwillige Einmalzahlung erbringen wollen, hätte er 6840,- &eur; einzahlen müssen.

Ein Entgeltpunkt entspricht ungefähr der Einzahlung von 5.500,- Euro in die Rentenversicherung. Bei einem Beitragssatz von 19,9 % entspricht dies der Einzahlung bei einem Jahresbruttoeinkommen von 28.947,- Euro.

Pro Jahr kann ein Arbeitnehmer maximal 2 Entgeltpunkte erwerben. Entsprechend liegt die Beiragsbemessungsgrenze bei dem doppelten Durchschnittslohn.

Für Kindererziehungszeiten vor dem 1.1.1992 wird ein Entgeltpunkt pro Kind, für Kindererziehungszeiten ab dem 1.1.1992 wird je 1 Entgeltpunkt für die ersten drei Jahre gutgeschrieben.

Auf diesen Artikel verweisen: Ehezeitanteil/In-Prinzip, Für-Prinzip * Versorgungsausgleich * Rentenversicherung

Hinweis auf Werbung