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Erbrecht
(recht.zivil.materiell und recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Erbrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, welches sich mit der Frage beschäftigt, auf wen das Vermögen eines Verstorbenen übergeht.

Zur Frage nach der Fähigkeit ein Vermögen durch Erbschaft erlangen, d.h. erben zu können, siehe unter Erbfähigkeit.

Auf diesen Artikel verweisen: institutionelle Garantie/Individualgarantie * Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) * uneheliche/nichteheliche Kinder

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