slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Erwerbsobliegenheit, Bewerbungen
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Bewirbt sich ein Ehegatte den eine Erwerbsobliegenheit trifft nur mit fehlerhaften Anschreiben oder auf Stellen bei denen offensichtlich keine Erfolgsaussicht besteht, dann er mit diesen Bewerbungen seine Erwerbsobliegenheit nicht erfüllen

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: