Mit "etwas" im Sinne der Leistungs-/Eingriffskondiktion gemäß § 812 Abs. 1 BGB wird jeder Vermögensvorteil bezeichnet.
Auf diesen Artikel verweisen: § 812 BGB Herausgabeanspruch * Eingriffskondiktion * Leistungskondiktion * Leistungskondiktion