logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Firmenwert/Geschäftswert
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Firmenwert bezeichnet man den über den Substanzwert der Wirschaftsgüter hinausgehenden Wert der mit einer Firma verbundenen Gewinnchancen. Der Firmenwert kann z.B. aus dem guten Ruf einer Firma resultieren. Der Firmenwert wird auch Geschäftswert genannt.

Auf diesen Artikel verweisen: goodwill

Hinweis auf Werbung