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Folgeschaden
(recht.zivil.materiell.schuld.bt und recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Folgeschaden wird ein Schaden bezeichnet, der nicht unmittelbar aus der schädigenden Handlung resultiert, sondern sich erst aus der Rechtsgutsverletzung ergibt.

Sind bei Klageerhebung auf Schadensersatz noch nicht alle Folgeschäden absehbar, kann die Leistungsklage mit der Feststellungsklage verbunden werden, dass der Beklagte auch für zukünftig auftretende Folgeschäden seiner schädigenden Handlung aufzukommen hat.

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