logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (1)
Freizeichnungsklausel
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Freizeichnungsklausel wird eine Vertragsklausel bezeichnet, mit der man sich von der Verbindlichkeit eines Angebots befreien kann. Siehe unter freibleibend.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung