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Fürkauf
(recht.geschichte)
    

Mit Fürkauf wurde im Mittelalter der Ankauf und die Hortung von Waren zur Spekulationszwecken bezeichnet. Der Fürkauf war in vielen Städten durch Gesetz verboten.

Beispiel: Der Händler A kauft große Mengen Weizen auf und lagert sie ein, da er auf eine Mißernte im nächsten Jahr spekuliert.

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